Wie bewerbe ich mich für ein Arbeitsvisum/ eine Aufenthaltsgenehmigung in China?

In diesem Artikel werden wir uns damit befassen, wie man sich um eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung in China bewirbt, welche Papiere und Unterlagen dazu benötigt werden, sowie welche neuen Bestimmungen erst kürzlich im gesamten Land verabschiedet wurden. Den Bewerbungsprozess zum Erhalt einer Arbeits- oder Aufenthaltsgenehmigung in China kann man grob in vier Schritte gliedern:

  1. Arbeitsgenehmigung für Ausländer

Bei der Arbeitsgenehmigung für Ausländer handelt es sich einfach um ein Dokument, welches aussagt, dass der betreffende Ausländer berechtigt ist in China zu arbeiten. Dieses benötigen Sie, um sich für eine schriftliche Einladung zum Arbeitsvisum (Z), ausgestellt vom Handelsministerium, zu bewerben. Nur mit dieser Einladung können Sie sich für ein Einreisevisum bewerben, welches wiederum in eine Arbeits- oder Aufenthaltsgenehmigung umgewandelt werden kann. Seit kurzem verlangen die meisten Stadtverwaltungen, dass das Z Visum (Eintrittsvisum, im Falle einer angestrebten Berufstätigkeit in China) im Heimatland des Bewerbers beantragt und erworben wird. Zuvor war es lange Zeit noch möglich, und zudem Gang- und Gebe, einfach ein F Visum in die erwünschte Arbeits- oder Aufenthaltsgenehmigung umzuwandeln. Die folgenden Unterlagen müssen mit dem Antrag eingereicht werden:

  • Antragsformular für die Ausländerarbeitserlaubnis
  • Ein mehr als sechs weitere Monate gültiger Reisepass
  • Kopie und Original des Gesundheitszeugnisses, ausgestellt von der Ein-und Ausreise-Untersuchung und –Quarantäne-Behörde*
  • Kopien der Industrie- und Handelslizenz (Duplikat) / -zulassung oder alternativ ein Bestätigungsschreiben der Regierung
  • Beschäftigungsbegründung
  • Qualifikationsnachweis zur Ausführung der Tätigkeit
  • Lebenslauf, Bewerbungsschreiben
  • Nachweis über einen Strafregisterauszug**

*Dies kann von Stadt zu Stadt, bzw. von Nationalität zu Nationalität unterschiedlich sein. Staatbürger bestimmter Nationen benötigen diesen Nachweis nicht, um ein Einreisevisum zu erhalten.

**Dies ist eine recht neue Bestimmung, welche noch nicht in allen chinesischen Städten in Kraft getreten ist. Wir vermuten jedoch, dass es in naher Zukunft eine Standardvoraussetzung in allen Städten sein wird.

2. Antragsbescheid für Arbeitsvisum und Aufenthaltsgenehmigung

Die Ein- und Ausreiseverwaltung des Amts für Öffentliche Sicherheit (PSB) in der Stadt, in welcher ein Ausländer arbeiten und wohnen möchte, muss diesen Bescheid ausstellen, bevor eine Arbeitsgenehmigung für Ausländer ausgestellt werden kann. Der Arbeitnehmer muss die folgenden Unterlagen einreichen:

  • Arbeitserlaubnis
  • Gültiger Reisepass des Bewerbers (Kopien der Hauptseiten und des gültigen Visums müssen beiliegen)
  • Zwei Kopien der Industrie- und Handelslizenz (Duplikat)
  • Temporäre Unterkunft
  • Meldebescheid des Bewerbers (ausgestellt von der örtlichen Polizeistelle oder des Hotels, in welchem der Bewerber untergebracht ist)

3. Arbeitserlaunis für Ausländer

Die Arbeitserlaubnis für Ausländer erlaubt es eben jenen, rechtsmäßig in China zu arbeiten. Üblicherweise ist sie ein Jahr gültig und muss jährlich erneuert werden. Der Bewerber muss die folgenden Unterlagen einreichen:

  • Arbeitszulassung
  • Antragsbescheid für Arbeitsvisum und Aufenthaltsgenehmigung
  • Kopien des Arbeitsvertrags oder Berufungsurkunde (Personen, welche über eine eindeutig auf der Unternehmensurkunde / -registrierung oder einer anderen Bestätigung durch die Regierung benannte und klar definierte Stellenbezeichnung verfügen, können von dieser Regel gegebenenfalls ausgenommen werden)

4. Aufenthaltsgenehmigung

Die Aufenthaltsgenehmigung erlaubt Ausländern einen rechtsmäßigen Wohnsitz in China zu haben. In der Regel ist sie ein Jahr gültig und erlaubt dem Inhaber,  beliebig oft nach China ein- und auszureisen. Der Bewerber muss die folgenden Unterlagen einreichen:

  • Gültigen Reisepass
  • Arbeitserlaubnis für Ausländer
  • Prüfungsnachweis des Gesundheitszeugnisses für Ausländer oder chinesische Staatsbürger, die im Ausland leben
  • Protokoll des Qualifizierungsantragsgesprächs für Ausländer
  • Antragsformular für ein chinesisches Visum oder eine Arbeitserlaubnis für China

Haben Sie diese vier Schritte erfolgreich durchlaufen, wird Ihnen eine gültige Arbeits- oder Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt, welche Sie befähigt, innerhalb der Gültigkeitsdauer legal in der Volksrepublik China zu arbeiten bzw. zu wohnen. Beide Dokumente können rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit (idealerweise 4 Wochen zuvor) erneuert werden.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

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